Politische Partizipation von Frauen

Politische Partizipation von Frauen
Politische Partizipation von Frauen

Möglichkeiten der politischen Einflussnahme außerhalb von Parteien und Parlamenten

Wenn wir uns in der Geschichte umsehen, gehen alle politischen Neuerungen auf Vordenker und Vordenkerinnen zurück,
Meinungsführerinnen und Meinungsführer,
geistige Strömungen und gesellschaftliche Entwicklungen,
ganz abgesehen von offenem Druck auf der Straße und von Revolutionen.

Die Regierenden, ganz gleich in welcher Staatsform reagieren, auf den öffentlichen Druck, auch wenn es manchmal endlos langsam zu gehen scheint.

Wie bei den Errungenschaften der Frauenbewegungen. Hier sollen nur einige Eckdaten gezeigt werden:

1789-1793: Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Sie fordern volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleichstellung von Mann und Frau und das Frauenstimmrecht.

1908: Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen in Deutschland zu politischen Vereinen zu.

1918: Frauen erhalten das aktive und passive Wahlrecht, verankert in Artikel 109 Absatz 2 der Weimarer Verfassung: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten“.

1949: Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

1966: Bundes Enquete-Kommission legt „Bericht über die Situation von Frauen in der Bundesrepublik“ vor.

1968: Im Kontext der 1968er-Bewegung entsteht die zweite Frauenbewegung. Slogan: „Das Private ist politisch!“. Eine der zentralen Forderungen: Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt.

1974: Reform des Strafrechts: Der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen wird straffrei, wenn vorher eine Beratung stattgefunden hat.

1975: Internationales Jahr der Frau
und Erste Weltfrauenkonferenz in Mexiko
und NRW führt als erstes Bundesland das Amt der Landesfrauenbeauftragten ein.

1982: Die bundesweit erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte wird in Köln benannt.

1989: Das Frauenförderungsgesetz für den Öffentlichen Dienst in NRW tritt in Kraft.

1994: Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

1995: Die 4. Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedet Gender Mainstreaming als neue politische Strategie.

1996: Der Amsterdamer Vertrag der EU verpflichtet alle Staaten, Gender Mainstreaming in ihrer Politik anzuwenden.

1997: Inkrafttreten des neu gefassten § 177 Strafgesetzbuch, wonach Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wird.

2002: Die Bundesregierung veröffentlicht den Bericht zur Entgeltgleichheit und zur ökonomischen Situation von Frauen.

2005: Die Bundesregierung veröffentlicht den ersten Gender-Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern über alle Lebensbereiche.[1]

Dafür sind Frauen auf die Straße gegangen, haben sich innerhalb und außerhalb der Institutionen die Finger wund geschrieben und den Mund fusselig geredet. Und das tun sie auch heute noch.

  1. [1]www.meinhard.privat.t-online.de/frauen/chronik.html
    sowie: Frauen in Deutschland. Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Ausgabe 2004, S. 221ff
    sowie: Zeitgenossinnen. Frauengeschichte(n) aus Nordrhein-Westfalen. Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen. 3. aktualisierte Auflage, Düsseldorf 1999